Testament

Testamente

Unsere bisherigen Aufträge

Es wurden zahlreiche Urkunden (Geburts-, Tauf-, Heirats-, Sterbeurkunden, Testamente, Kaufverträge, Grundbuchauszüge) übertragen. Insbesondere Grundbuchauszüge besitzen oft noch heute rechtliche Relevanz. Die Sütterlinstube darf die Richtigkeit nicht bescheinigen, während die dazu berechtigten Notare zunehmend die Richtigkeit nicht beurteilen können.

Beispiele für Testamente:

  • 60-seitiges Testament eines Hamburger Reeders aus dem Jahre 1867.