Es wurden zahlreiche Urkunden (Geburts-, Tauf-, Heirats-, Sterbeurkunden, Testamente, Kaufverträge, Grundbuchauszüge) übertragen. Insbesondere Grundbuchauszüge besitzen oft noch heute rechtliche Relevanz. Die Sütterlinstube darf die Richtigkeit nicht bescheinigen, während die dazu berechtigten Notare zunehmend die Richtigkeit nicht beurteilen können.
Beispiele für Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden:
- Geburts- und Sterbeurkunden 1910 - 1931 aus dem westpreußischen Inowrazlaw (seit 1905 Hohensalza, nach dem 1. Weltkrieg polnisch Inowroclaw, teilweise in Polnisch).