Bormann-Erlass

vom 3. Januar 1941

Briefkopf der NSDAP

Stabsleiter z.Zt. Obersalzberg, den 3. 1. 1941

Stempel

Rundschreiben
Nicht zur Veröffentlichung).

Zur allgemeinen Beachtung teile ich im Auftrag des Führers mit:

Die sogenannte gotische Schrift als eine deutsche Schrift anzusehen oder zu bezeichnen ist falsch. In Wirklichkeit besteht die sogenannte gotische Schrift aus Schwabacher Judenlettern. Genau wie sie sich später in den Besitz der Zeitungen setzten, setzten sich die in Deutschland ansässigen Juden bei Einführung des Buchdrucks in den Besitz der Buchdruckereien und dadurch kam es in Deutschland zu der starken Einführung der Schwabacher Judenlettern.

Am heutigen Tage hat der Führer in einer Besprechung mit Herrn Reichsleiter Amann und Herrn Buchdruckereibesitzer Adolf Müller entschieden, dass die Antiquaschrift künftig als Normal-Schrift zu bezeichnen sei. Nach und nach sollen sämtliche Druckerzeugnisse auf diese Normal-Schrift umgestellt werden. Sobald dies schulbuchmässig möglich ist, wird in den Dorfschulen und Volksschulen nur mehr die Normal-Schrift gelehrt werden.

Die Verwendung der Schwabacher Judenlettern durch Behörden wird künftig unterbleiben. Ernennungsurkunden für Beamte, Strassen­schilder u. dergl. werden künftig nur mehr in Normal-Schrift gefertigt werden.

Im Auftrage des Führers wird Herr Reichsleiter Amann zunächst jene Zeitungen und Zeitschriften, die bereits eine Auslandsverbreitung haben, oder deren Auslandsverbreitung erwünscht ist, auf Normal-Schrift umstellen.

gez. M. Bormann

 
  • Deutsche „Normalschrift“

    • Durch Martin Bormanns Erlass vom 3. Januar 1941 wurden zunächst nur die gebrochenen Druckschriften verboten. Mit einem zweiten Rundschreiben vom 1. September 1941 wurde auch die Verwendung der deutschen Schreibschriften untersagt. Damit war auch die bis dahin übliche deutsche Kurrentschrift sowie die erst in den 1920er Jahren eingeführte deutsche Sütterlinschrift verboten. Seit Beginn des Schuljahres 1941/42 durfte an den deutschen Schulen nur noch die sogenannte „deutsche Normalschrift“ verwendet und gelehrt werden (die ebenfalls auf einen Entwurf von Ludwig Sütterlin zurückgeht), während bis dahin die „lateinische Schrift“ zusätzlich zur Sütterlinschrift unterrichtet worden war.

      Quelle: Wikipedia.de