Haftpflicht - Versicherung$sanstalt
de$s
Hannoverschen Provinzialverbande$s.
Nr. 1115 H. V.
Hannover, den 3. Mai 1907
Auf den Beschluß des 40. Hannoverschen
Provinzial - Landtag$s
haben die zuständigen Herren
Minister eine Abänderung der Satzungen der Haftpflicht-
Versicherung$sanstalt
des Hannoverschen Provinzialverbande$s
dahin genehmigt
daß von der Versicherung die
Haftpflicht
wegen Beschädigungen, welche durch
den Gebrauch von Schußwaffen verursacht
werden, ausgeschlossen ist,
und
daß diese Änderung der Satzungen mit
dem Tage deren Bekanntmachung in Kraft
tritt. "
Wir benachrichtigen Sie von dieser Änderung der
Satzungen und teilen Ihnen gleichzeitig mit, daß Sie beim
Eintritt in den Allgemeinen Deutschen Jagd-Schutzverein
bei der Versicherung$sgesellschaft
"Janus" in Hamburg
eine gleiche Versicherung gegen Zahlung einer jährlichen
Versicherungsprämie von 5 M eingehen können.
Da Ihre Versicherung gegen die Haftpflichtgefahren
aus dem Gebrauch von Schußwaffen mit dem Tage der
Bekanntmachung aufhört, so werden von dem satzung$s-
mäßigen Beitrage für das Jahr 1907 nur 5/12 gehoben
werden.
Da$s
Landesdirektorium.
An Lichtenberg.
Herrn ……………
zu
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Krei$s……………
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